Der Erfolg unseres Unternehmens ist der Erfolg unserer Mitarbeiter
Nur durch ihre hervorragenden Qualifikationen und ihr hohes Engagement können wir die Wünsche unserer Kunden schnell, zuverlässig und qualifiziert umsetzen und damit unsere Weltmarkstellung erlangen.
Als weltweit agierende Unternehmensgruppe haben wir uns die Unternehmenskultur eines Mittelständlers bewahrt. Wir arbeiten in einer vertrauensvollen Atmosphäre, in der man vorbehaltlos Fragen stellen kann, auf neuen Wegen unterstützt wird und aus Fehlern lernen kann.
Unsere Unternehmenskultur spiegelt sich auch in unserem Arbeitsumfeld wider.
Wir bieten Ihnen ein interessantes und spannendes Arbeitsumfeld mit flachen Hierarchien und kurzen Entscheidungswegen, welches durch flexible Arbeitszeiten und leistungsgerechte Vergütung abgerundet wird.
Mit Ihrem Engagement und Ihrer Leistungsbereitschaft können Sie einen Beitrag zur Weiterentwicklung unseres auf Langfristigkeit und Nachhaltigkeit geprägtes Unternehmen leisten. Wollen Sie Teil unseres Teams in einer abwechslungsreichen und sich ständig weiterentwickelnden Branche werden? Dann zögern Sie nicht und schicken Sie Ihre aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen.
Wir suchen stets talentierte und motivierte neue Mitarbeiter, die zum Erfolg unseres Unternehmens beitragen können. Aktuell haben wir folgende Stellen zu besetzen:
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EthikLieferanten müssen im Geschäftsverkehr nach ethischen Grundsätzen handeln und sich integer verhalten. Dazu zählt: Geschäftliche Integrität und fairer Wettbewerb Jegliche Korruption, Erpressung und Unterschlagung sind verboten. Lieferanten nehmen keine Bestechungsgelder an und beteiligen sich nicht an anderen illegalen Anreizen für geschäftliche Beziehungen oder Beziehungen mit der öffentlichen Hand. Die Lieferanten führen ihr Geschäft im Einklang mit einem fairen und starken Wettbewerb und unter Einhaltung aller gültigen Kartellgesetze aus. Die Lieferanten sind gehalten, faire Geschäftspraktiken sowie eine genaue und wahrheitsgetreue Werbung zu nutzen. Identifizierung von Problemen Alle Arbeitnehmer sollten ermutigt werden, über Probleme oder illegale Aktivitäten am Arbeitsplatz zu berichten, ohne dass ihnen Repressalien, Einschüchterung oder Schikanierung angedroht werden. Die Lieferanten führen gegebenenfalls entsprechende Untersuchungen durch und ergreifen Korrekturmaßnahmen. Geheimhaltung Die Lieferanten halten vertrauliche Informationen geheim und stellen sicher, dass das Recht auf den Schutz der Privatsphäre von Unternehmen, Arbeitnehmer und Kunden gewährleistet ist.
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MitarbeiterDie Lieferanten verpflichten sich, die Menschenrechte der Arbeitnehmer einzuhalten und sie mit Würde und Respekt zu behandeln. Dazu zählt: Auf freiwilliger Basis gewählte Arbeit Die Lieferanten dürfen keine Zwangs- oder Sklavenarbeiter oder unfreiwillige Strafgefangenen beschäftigen. Kinder- und Jugendarbeit Die Lieferanten dürfen keine Kinder beschäftigen. Junge Arbeitnehmer unter 18 Jahren dürfen nur für nicht gefährliche Arbeiten beschäftigt werden unter der Voraussetzung, dass sie das in dem jeweiligen Land gültige legale Mindestarbeitsalter überschritten haben. Keine Diskriminierung Die Lieferanten erlauben keinerlei Diskriminierung und Belästigung am Arbeitsplatz. Faire Behandlung Die Lieferanten müssen für einen Arbeitsplatz frei von ungerechter und unmenschlicher Behandlung sorgen. Löhne, Zuwendungen und Arbeitszeit Die Lieferanten müssen die Arbeitnehmer entsprechend den jeweiligen Entgelt-Gesetzen bezahlen. Vereinigungsfreiheit Offene Kommunikation und direkte Abmachungen mit Arbeitnehmern zur Lösung von Arbeitsplatz- und Lohn-/Gehaltsproblemen werden gefördert. Die Lieferanten müssen die in den lokalen Gesetzen verankerten Rechte der Arbeitnehmer respektieren. Die Arbeitnehmer müssen offen mit dem Management hinsichtlich Arbeitsbedingungen kommunizieren können, ohne Androhung von Repressalien, Einschüchterung oder Schikanierung.
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UmweltschutzDie Lieferanten müssen ihr Unternehmen umweltfreundlich und -effizient betreiben, um nachteilige Auswirkungen auf die Umwelt zu minimieren. Die Lieferanten werden ermutigt, natürliche Ressourcen zu erhalten, die Nutzung von gefährlichen Materialien nach Möglichkeit zu vermeiden und Recycling- und Wiederverwendungsmöglichkeiten zu nutzen. Dazu zählt: Umweltgenehmigungen Die Lieferanten müssen alle anwendbaren Umweltvorschriften einhalten. Alle notwendigen Umweltgenehmigungen, Lizenzen, Informationen, Registrierungen und Freistellungen müssen beigebracht und ihre betrieblichen Anforderungen und die vorgeschriebenen Berichts- und Meldepflichten eingehalten werden. Abfall und Emissionen Die Lieferanten müssen Systeme oder Prozesse implementiert haben, um den sicheren Umgang, Versand, Lagerung, Recycling, Wiederverwendung oder Beseitigung von Abfällen, Luftemissionen und Abwassereinleitungen zu gewährleisten.
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Management-SystemeDie Lieferanten sollten bevorzugt Managementsysteme nutzen, zumindest aber entsprechende Prozesse implementiert haben, um eine kontinuierliche Verbesserung und Einhaltung dieser Prinzipien zu erleichtern. Dazu zählt: Verpflichtung und Verantwortung Die Lieferanten müssen ihre Verpflichtung zu diesen Prinzipien darlegen. Gesetzliche Anforderungen und Kundenanforderungen Die Lieferanten müssen die geltenden Gesetze, Vorschriften, Normen und die relevanten Kundenanforderungen identifizieren und erfüllen. Risikomanagement Die Lieferanten müssen über Mechanismen verfügen, um die in allen Bereichen dieses Dokumentes angesprochenen Risiken zu ermitteln und zu bewerten und mittels geeigneter Maßnahmen gegenzusteuern. Dokumentation Die Lieferanten müssen eine Dokumentation führen, um die Übereinstimmung mit diesenPrinzipien und die Einhaltung der geltenden Vorschriften nachzuweisen. Ausbildung und Kompetenz Die Lieferanten müssen ein Trainingsprogramm eingeführt haben, damit sowohl das Management als auch die Arbeitnehmer ein angemessenes Niveau an Wissen, Fertigkeiten und Fähigkeiten erhalten, um die Erwartungen der interessierten Parteien zu erfüllen. Mängelbehebung und Verbesserung Es wird von den Lieferanten erwartet, dass sie ein nachhaltiges Verfahren zur Reklamationsbearbeitung anwenden, wenn Mängel durch interne oder externe Anzeigen, Prüfungen oder Managementüberprüfungen identifiziert wurden. Dieses muß in kontinuierlicher Kommunikation mit dem Mängelanzeigenden neben der Festlegung angemessener Sofortmaßnahmen eine Fehleranalyse zur Ursachenbestimmung, Planung und Einführung von Korrekturmaßnahmen und das Ergreifen geeigneter Maßnahmen zur Vermeidung einer Fehlerwiederholung beinhalten.