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    UMWELT & QUALITÄT

Supply Chain Management

ARNOLD ist als verantwortungsbewusstes Unternehmen fest davon überzeugt, dass es der Gesellschaft und den Unternehmenszielen am besten durch verantwortungsbewusste Verhaltensweisen und Praktiken dienen kann. Wir verstehen es als Mindestanforderung, dass ein Unternehmen unter vollständiger Einhaltung aller geltenden Gesetze, Verordnungen und Vorschriften geführt werden muss.

  • Ethik
    Lieferanten müssen im Geschäftsverkehr nach ethischen Grundsätzen handeln und sich integer verhalten. Dazu zählt: Geschäftliche Integrität und fairer Wettbewerb Jegliche Korruption, Erpressung und Unterschlagung sind verboten. Lieferanten nehmen keine Bestechungsgelder an und beteiligen sich nicht an anderen illegalen Anreizen für geschäftliche Beziehungen oder Beziehungen mit der öffentlichen Hand. Die Lieferanten führen ihr Geschäft im Einklang mit einem fairen und starken Wettbewerb und unter Einhaltung aller gültigen Kartellgesetze aus. Die Lieferanten sind gehalten, faire Geschäftspraktiken sowie eine genaue und wahrheitsgetreue Werbung zu nutzen. Identifizierung von Problemen Alle Arbeitnehmer sollten ermutigt werden, über Probleme oder illegale Aktivitäten am Arbeitsplatz zu berichten, ohne dass ihnen Repressalien, Einschüchterung oder Schikanierung angedroht werden. Die Lieferanten führen gegebenenfalls entsprechende Untersuchungen durch und ergreifen Korrekturmaßnahmen. Geheimhaltung Die Lieferanten halten vertrauliche Informationen geheim und stellen sicher, dass das Recht auf den Schutz der Privatsphäre von Unternehmen, Arbeitnehmer und Kunden gewährleistet ist.
  • Mitarbeiter
    Die Lieferanten verpflichten sich, die Menschenrechte der Arbeitnehmer einzuhalten und sie mit Würde und Respekt zu behandeln. Dazu zählt: Auf freiwilliger Basis gewählte Arbeit Die Lieferanten dürfen keine Zwangs- oder Sklavenarbeiter oder unfreiwillige Strafgefangenen beschäftigen. Kinder- und Jugendarbeit Die Lieferanten dürfen keine Kinder beschäftigen. Junge Arbeitnehmer unter 18 Jahren dürfen nur für nicht gefährliche Arbeiten beschäftigt werden unter der Voraussetzung, dass sie das in dem jeweiligen Land gültige legale Mindestarbeitsalter überschritten haben. Keine Diskriminierung Die Lieferanten erlauben keinerlei Diskriminierung und Belästigung am Arbeitsplatz. Faire Behandlung Die Lieferanten müssen für einen Arbeitsplatz frei von ungerechter und unmenschlicher Behandlung sorgen. Löhne, Zuwendungen und Arbeitszeit Die Lieferanten müssen die Arbeitnehmer entsprechend den jeweiligen Entgelt-Gesetzen bezahlen. Vereinigungsfreiheit Offene Kommunikation und direkte Abmachungen mit Arbeitnehmern zur Lösung von Arbeitsplatz- und Lohn-/Gehaltsproblemen werden gefördert. Die Lieferanten müssen die in den lokalen Gesetzen verankerten Rechte der Arbeitnehmer respektieren. Die Arbeitnehmer müssen offen mit dem Management hinsichtlich Arbeitsbedingungen kommunizieren können, ohne Androhung von Repressalien, Einschüchterung oder Schikanierung.
  • Umweltschutz
    Die Lieferanten müssen ihr Unternehmen umweltfreundlich und -effizient betreiben, um nachteilige Auswirkungen auf die Umwelt zu minimieren. Die Lieferanten werden ermutigt, natürliche Ressourcen zu erhalten, die Nutzung von gefährlichen Materialien nach Möglichkeit zu vermeiden und Recycling- und Wiederverwendungsmöglichkeiten zu nutzen. Dazu zählt: Umweltgenehmigungen Die Lieferanten müssen alle anwendbaren Umweltvorschriften einhalten. Alle notwendigen Umweltgenehmigungen, Lizenzen, Informationen, Registrierungen und Freistellungen müssen beigebracht und ihre betrieblichen Anforderungen und die vorgeschriebenen Berichts- und Meldepflichten eingehalten werden. Abfall und Emissionen Die Lieferanten müssen Systeme oder Prozesse implementiert haben, um den sicheren Umgang, Versand, Lagerung, Recycling, Wiederverwendung oder Beseitigung von Abfällen, Luftemissionen und Abwassereinleitungen zu gewährleisten.
  • Management-Systeme
    Die Lieferanten sollten bevorzugt Managementsysteme nutzen, zumindest aber entsprechende Prozesse implementiert haben, um eine kontinuierliche Verbesserung und Einhaltung dieser Prinzipien zu erleichtern. Dazu zählt: Verpflichtung und Verantwortung Die Lieferanten müssen ihre Verpflichtung zu diesen Prinzipien darlegen. Gesetzliche Anforderungen und Kundenanforderungen Die Lieferanten müssen die geltenden Gesetze, Vorschriften, Normen und die relevanten Kundenanforderungen identifizieren und erfüllen. Risikomanagement Die Lieferanten müssen über Mechanismen verfügen, um die in allen Bereichen dieses Dokumentes angesprochenen Risiken zu ermitteln und zu bewerten und mittels geeigneter Maßnahmen gegenzusteuern. Dokumentation Die Lieferanten müssen eine Dokumentation führen, um die Übereinstimmung mit diesenPrinzipien und die Einhaltung der geltenden Vorschriften nachzuweisen. Ausbildung und Kompetenz Die Lieferanten müssen ein Trainingsprogramm eingeführt haben, damit sowohl das Management als auch die Arbeitnehmer ein angemessenes Niveau an Wissen, Fertigkeiten und Fähigkeiten erhalten, um die Erwartungen der interessierten Parteien zu erfüllen. Mängelbehebung und Verbesserung Es wird von den Lieferanten erwartet, dass sie ein nachhaltiges Verfahren zur Reklamationsbearbeitung anwenden, wenn Mängel durch interne oder externe Anzeigen, Prüfungen oder Managementüberprüfungen identifiziert wurden. Dieses muß in kontinuierlicher Kommunikation mit dem Mängelanzeigenden neben der Festlegung angemessener Sofortmaßnahmen eine Fehleranalyse zur Ursachenbestimmung, Planung und Einführung von Korrekturmaßnahmen und das Ergreifen geeigneter Maßnahmen zur Vermeidung einer Fehlerwiederholung beinhalten.

Umweltpolitik

Mit dieser Grundsatzerklärung wird die allgemeine Umweltpolitik der Firmengruppe ARNOLD festgelegt. Sie bildet den Rahmen für Tätigkeiten und Verfahren, mit denen sich die ARNOLD-Gruppe zu nachhaltigem Wirtschaften unter Berücksichtigung der Wechselwirkungen von ökonomischen, ökologischen und sozialen Aspekten selbstverpflichtet.

 

Das Ziel ist ergänzend zum Umweltschutz auf der Grundlage staatlicher Vorgaben die Verbesserung der Umweltleistung des Unternehmens durch vorausschauende und systematische Einbeziehung von Umweltaspekten in unternehmerische Entscheidungen.

 

Die Grundsatzerklärung gilt für die gesamte ARNOLD-Gruppe am Standort 35781 Weilburg / Hessen. Die Bewertung der Aktualität der Umweltpolitik und der daraus abgeleiteten Unternehmensziele sowie die Prüfung der Wirksamkeit der durchgeführten Maßnahmen und Verfahren obliegen der Geschäftsführung.

Die ARNOLD-Gruppe, im Folgenden als Firma ARNOLD bezeichnet, vereint die Firmenteile Herbert Arnold, Glastechnischer Maschinen- und Apparatebau GmbH & Co KG (gegr.1950), Helmich Automationstechnik GmbH & Co KG, B + C, Heathway Limited sowie Arnold Motion GmbH & CO KG, die alle zentral vom Werk Weilburg aus gesteuert werden.

 

Der Sondermaschinenbaubetrieb hat als Ziel die Umsetzung innovativer Fertigungstechnologien in den Bereichen der Kalt- und Warmbearbeitung von Laborglas und Quarzglas, der Glasfaserherstellung sowie der Siliziumbearbeitung. Bei der Warmbearbeitung wird eine breite Palette von selbstentwickelten Gasbrennern, Plasma Technologie, Induktionserwärmung oder innovative Lasertechnik eingesetzt.


Der Firmenteil Helmich Automationstechnik GmbH & Co KG hat langjährige Erfahrung in der Planung und Fertigung kundenspezifischer Systemlösungen in der Montageautomation im Automobilbau und in der Robotik.

ARNOLD ist sich der unterschiedlichen Kulturen und Herausforderungen bewusst, die im Zusammenhang mit der globalen Auslegung und Anwendung dieser Prinzipien bestehen. Obwohl ARNOLD die Überzeugung vertritt, dass diese Prinzipien überall gelten sollten, muß davon ausgegangen werden, dass die Methoden für die Erfüllung dieser Erwartungen unterschiedlich sein können und mit den Gesetzen, Werten und kulturellen Erwartungen der unterschiedlichen Gesellschaften der Welt im Einklang stehen müssen. Wir erklären uns solidarisch mit den Prinzipien des United Nations Global Compact (UN GC) und den Erklärungen der International Labour Organization (ILO) zu grundlegenden Prinzipien und Arbeitsrechten.

 

ARNOLD ist der Auffassung, dass diese Prinzipien am besten durch einen Ansatz der kontinuierlichen Verbesserung implementiert werden können, der die Lieferantenleistung im Laufe der Zeit voranbringt.

  • Ethik
    Lieferanten müssen im Geschäftsverkehr nach ethischen Grundsätzen handeln und sich integer verhalten. Dazu zählt: Geschäftliche Integrität und fairer Wettbewerb Jegliche Korruption, Erpressung und Unterschlagung sind verboten. Lieferanten nehmen keine Bestechungsgelder an und beteiligen sich nicht an anderen illegalen Anreizen für geschäftliche Beziehungen oder Beziehungen mit der öffentlichen Hand. Die Lieferanten führen ihr Geschäft im Einklang mit einem fairen und starken Wettbewerb und unter Einhaltung aller gültigen Kartellgesetze aus. Die Lieferanten sind gehalten, faire Geschäftspraktiken sowie eine genaue und wahrheitsgetreue Werbung zu nutzen. Identifizierung von Problemen Alle Arbeitnehmer sollten ermutigt werden, über Probleme oder illegale Aktivitäten am Arbeitsplatz zu berichten, ohne dass ihnen Repressalien, Einschüchterung oder Schikanierung angedroht werden. Die Lieferanten führen gegebenenfalls entsprechende Untersuchungen durch und ergreifen Korrekturmaßnahmen. Geheimhaltung Die Lieferanten halten vertrauliche Informationen geheim und stellen sicher, dass das Recht auf den Schutz der Privatsphäre von Unternehmen, Arbeitnehmer und Kunden gewährleistet ist.
  • Mitarbeiter
    Die Lieferanten verpflichten sich, die Menschenrechte der Arbeitnehmer einzuhalten und sie mit Würde und Respekt zu behandeln. Dazu zählt: Auf freiwilliger Basis gewählte Arbeit Die Lieferanten dürfen keine Zwangs- oder Sklavenarbeiter oder unfreiwillige Strafgefangenen beschäftigen. Kinder- und Jugendarbeit Die Lieferanten dürfen keine Kinder beschäftigen. Junge Arbeitnehmer unter 18 Jahren dürfen nur für nicht gefährliche Arbeiten beschäftigt werden unter der Voraussetzung, dass sie das in dem jeweiligen Land gültige legale Mindestarbeitsalter überschritten haben. Keine Diskriminierung Die Lieferanten erlauben keinerlei Diskriminierung und Belästigung am Arbeitsplatz. Faire Behandlung Die Lieferanten müssen für einen Arbeitsplatz frei von ungerechter und unmenschlicher Behandlung sorgen. Löhne, Zuwendungen und Arbeitszeit Die Lieferanten müssen die Arbeitnehmer entsprechend den jeweiligen Entgelt-Gesetzen bezahlen. Vereinigungsfreiheit Offene Kommunikation und direkte Abmachungen mit Arbeitnehmern zur Lösung von Arbeitsplatz- und Lohn-/Gehaltsproblemen werden gefördert. Die Lieferanten müssen die in den lokalen Gesetzen verankerten Rechte der Arbeitnehmer respektieren. Die Arbeitnehmer müssen offen mit dem Management hinsichtlich Arbeitsbedingungen kommunizieren können, ohne Androhung von Repressalien, Einschüchterung oder Schikanierung.
  • Umweltschutz
    Die Lieferanten müssen ihr Unternehmen umweltfreundlich und -effizient betreiben, um nachteilige Auswirkungen auf die Umwelt zu minimieren. Die Lieferanten werden ermutigt, natürliche Ressourcen zu erhalten, die Nutzung von gefährlichen Materialien nach Möglichkeit zu vermeiden und Recycling- und Wiederverwendungsmöglichkeiten zu nutzen. Dazu zählt: Umweltgenehmigungen Die Lieferanten müssen alle anwendbaren Umweltvorschriften einhalten. Alle notwendigen Umweltgenehmigungen, Lizenzen, Informationen, Registrierungen und Freistellungen müssen beigebracht und ihre betrieblichen Anforderungen und die vorgeschriebenen Berichts- und Meldepflichten eingehalten werden. Abfall und Emissionen Die Lieferanten müssen Systeme oder Prozesse implementiert haben, um den sicheren Umgang, Versand, Lagerung, Recycling, Wiederverwendung oder Beseitigung von Abfällen, Luftemissionen und Abwassereinleitungen zu gewährleisten.
  • Management-Systeme
    Die Lieferanten sollten bevorzugt Managementsysteme nutzen, zumindest aber entsprechende Prozesse implementiert haben, um eine kontinuierliche Verbesserung und Einhaltung dieser Prinzipien zu erleichtern. Dazu zählt: Verpflichtung und Verantwortung Die Lieferanten müssen ihre Verpflichtung zu diesen Prinzipien darlegen. Gesetzliche Anforderungen und Kundenanforderungen Die Lieferanten müssen die geltenden Gesetze, Vorschriften, Normen und die relevanten Kundenanforderungen identifizieren und erfüllen. Risikomanagement Die Lieferanten müssen über Mechanismen verfügen, um die in allen Bereichen dieses Dokumentes angesprochenen Risiken zu ermitteln und zu bewerten und mittels geeigneter Maßnahmen gegenzusteuern. Dokumentation Die Lieferanten müssen eine Dokumentation führen, um die Übereinstimmung mit diesenPrinzipien und die Einhaltung der geltenden Vorschriften nachzuweisen. Ausbildung und Kompetenz Die Lieferanten müssen ein Trainingsprogramm eingeführt haben, damit sowohl das Management als auch die Arbeitnehmer ein angemessenes Niveau an Wissen, Fertigkeiten und Fähigkeiten erhalten, um die Erwartungen der interessierten Parteien zu erfüllen. Mängelbehebung und Verbesserung Es wird von den Lieferanten erwartet, dass sie ein nachhaltiges Verfahren zur Reklamationsbearbeitung anwenden, wenn Mängel durch interne oder externe Anzeigen, Prüfungen oder Managementüberprüfungen identifiziert wurden. Dieses muß in kontinuierlicher Kommunikation mit dem Mängelanzeigenden neben der Festlegung angemessener Sofortmaßnahmen eine Fehleranalyse zur Ursachenbestimmung, Planung und Einführung von Korrekturmaßnahmen und das Ergreifen geeigneter Maßnahmen zur Vermeidung einer Fehlerwiederholung beinhalten.

Verhaltenskodex (CoC)

Dieses Dokument beinhaltet ein Regelwerk der Herbert Arnold GmbH, Glastechnischer Maschinenbau, im Folgenden ARNOLD genannt,

für das Verhalten aller Mitarbeiter des Unternehmens intern zueinander und extern gegenüber den Geschäftspartnern, Interessengruppen und der Öffentlichkeit.
Dieses Regelwerk ist auf der Basis der ARNOLD Unternehmenspolitik und dem Leitbild einer verantwortungsvollen und nachhaltigen Unternehmensführung als freiwillige Selbstverpflichtung erstellt und wird fortgesetzt den lokalen und globalen Anforderungen angepaßt.

Alle Mitarbeiter von ARNOLD sind ausnahmslos an die Einhaltung der festgelegten Grundsätze gebunden, wobei es keinen Unterschied in der Bewertung gesetzlicher Vorgaben und ethischer Standards geben darf. Gleichzeitig soll dieser Verhaltenskodex den Mitarbeitern auch Orientierungshilfe in den täglichen Arbeitsprozessen geben, wenn Unsicherheiten auftreten oder konfliktträchtige Entscheidungen
zu fällen sind.

 

Ziel ist es, daß alle ARNOLD Mitarbeiter in einem Umfeld arbeiten, das von Respekt, Integrität und fairem Verhalten untereinander und gegenüber Dritten geprägt ist und in dem sowohl gesetzliche Vorschriften als auch ethische Prinzipien wie die Nachgenannten uneingeschränkt befolgt werden.

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